top of page

Selbstständige in Spanien - im Nachteil oder nicht?

Aktualisiert: 10. März

Aus der Reihe Unterschiede zwischen Spanien und Deutschland


Neben den kulturellen und sprachlichen Unterschieden gibt es natürlich noch weitere Faktoren, die aber manchmal im Allgemeinwissen untergehen. Diese möchten wir mit unseren Beiträgen aufzeigen.


Der Beitrag wurde mit Stand 2024 aktualisiert.

Selbstständige in Spanien machen einen grossen Anteil aus.
In Spanien gibt es 3,4 Millionen Selbstständige und die Zahl nimmt von Jahr zu Jahr zu.

Das Thema Selbständigkeit ist in Spanien ein wiederkehrendes Thema intensiver Diskussionen. Viele spanische Selbstständige (autónomos) kritisieren die soziale Absicherung, obwohl sie einen großen Beitrag zum Erhalt des Sozialsystems leisten. Außerdem wird bemängelt, dass sich die Steuer- und Abgabenbelastung nicht am tatsächlichen Einkommen orientiert, wie es z.B. in Deutschland der Fall ist.


In diesem Beitrag werden verschiedene Aspekte der Selbstständigkeit in Spanien und Deutschland beleuchtet. Ziel ist es, einen Überblick über die aktuelle Situation hinsichtlich steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Maßnahmen sowie der Verdienstmöglichkeiten in beiden Ländern zu geben. Dabei werden sowohl Unterschiede als auch Gemeinsamkeiten aufgezeigt.



INHALT


In der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 heißt es deshalb: „Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold. Die Handelsflagge ist schwarz-weiß-rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke“

Wie viele Selbstständige gibt es in spanien


Zum Ende des Jahres 2024 belief sich die Zahl der Selbstständigen in Spanien auf rund 3,4 Millionen. Dies entspricht einem Anteil von 16 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 25 % der Gesamtbeschäftigung. Nachdem die Zahl der Selbstständigen zwischen 2008 (Jahr der großen Krise) und 2013 jahrelang rückläufig war, ist seit 2014 wieder ein stetiger Anstieg zu verzeichnen.


Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Zahl der Selbständigen in Spanien zwischen den Jahren 2003 bis Juli 2024 entwickelt hat.

Quelle: Sozialversicherung Seguridad Social), Zugehörigkeitsdaten am Ende des Monats ohne selbständige Seeleute.
Quelle: Sozialversicherung Seguridad Social), Zugehörigkeitsdaten am Ende des Monats ohne selbständige Seeleute.

Mit Ausnahme des Jahres 2020, bedingt durch die Auswirkungen der Pandemie, ist die Zahl der Selbstständigen kontinuierlich angestiegen. Ein deutlicher Aufschwung war im Jahr 2024 zu verzeichnen. Prognosen zufolge könnte der Anteil der Selbstständigen im Jahr 2025 wieder auf das Niveau von vor der Krise im Jahr 2008 steigen.


Das Durchschnittsalter der Selbstständigen in Spanien liegt bei über 40 Jahren, wobei 59,9 % 46 Jahre und älter sind. Die Geschlechterverteilung ist mit 37 % Frauen und 63 % Männern noch relativ unausgewogen, wobei die Zahl der selbständigen Frauen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, insbesondere in Sektoren wie dem Bildungs- und Gesundheitswesen.


Die folgende Grafik zeigt die prozentualen Anteile der selbständigen Männer und Frauen.

Gemäß den statistischen Erhebungen liegt der prozentuale Anteil selbstständiger Männer in Spanien bei 63,1 Prozent, während der Anteil der selbstständigen Frauen 36,9 Prozent beträgt.
63,1% sind männlich, 36,9% weiblich. In den letzten zwei Jahren ist der Anteil der weiblichen Selbständigen um drei Prozentpunkte gestiegen.

Anmerkung: Ende 2024 waren mehr als 467.332 ausländische Selbstständige in Spanien tätig. Diese Zahl steigt schneller als die Zahl der selbständigen Spanier. In den letzten zwei Jahren ist die Zahl um mehr als 66.000 Personen gestiegen, was einer jährlichen Wachstumsrate von 16,7 Prozent entspricht. Selbstständige kommen zu 39,1 Prozent aus der EU, 12,3 Prozent aus anderen europäischen Ländern, wobei das Vereinigte Königreich hervorsticht. 48,5 Prozent der Selbständigen kommen aus anderen Kontinenten: 29,4 Prozent aus Amerika, 19,7 Prozent aus Asien, 8,2 Prozent aus Afrika und 0,1 Prozent aus Ozeanien.



In welchen Sektoren arbeiten Selbstständige


In Spanien ist ein kontinuierlicher Wandel in der Zusammensetzung der Selbstständigen zu beobachten. Jährlich melden sich zwischen 600.000 und 700.000 Personen als Selbstständige an bzw. ab. Dieser Wandel ist auf die Transformation traditioneller Wirtschaftszweige wie dem Kleingewerbe oder der Landwirtschaft zurückzuführen, die an Bedeutung verlieren. Gleichzeitig gewinnen zukunftsorientierte und digitale Berufe, aber auch das Gesundheits- und Bildungswesen, die häufig auf selbstständiger Basis ausgeübt werden, an Relevanz. Dies lässt den Schluss zu, dass die Selbstständigkeit ihre Position als Beschäftigungsalternative behauptet – insbesondere in Krisenzeiten mit hoher Arbeitslosigkeit.


Die Arbeitslosenquote in Spanien liegt bei über 10 %, in der Gruppe der Jugendlichen sogar bei 26,9 %.

Die Grafik veranschaulicht den Anteil der Selbstständigen nach Sektoren in Prozent.

Der größte Anteil der Selbstständigen in Spanien ist im Dienstleistungssektor tätig.
Rund 1,49 Millionen Selbstständige arbeiten im Dienstleistungssektor in Spanien.

Nach Daten des Ministeriums für Arbeit und Soziales ist der Dienstleistungssektor mit einem Anteil von 73,54 % an der Gesamtzahl der Selbstständigen in Spanien am stärksten vertreten. Im Gegensatz dazu weist der Industriesektor mit nur 4,1 % den geringsten Anteil auf.



Wo sind Selbstständige versichert?


In Spanien gibt es die staatliche Sozialversicherung (Seguridad Social), die sich aus den Beiträgen aller Arbeitnehmer (seit 2011 auch Beamte*) finanziert und Leistungen für alle Bürger anbietet. Die Sozialversicherungsbeiträge werden in einen so genannten Einheitsfonds eingezahlt, aus dem die Mittel für die Zahlung von z. B. Krankengeld, Rente und Pflege gezahlt werden. Die Höhe der Leistungen steht in direktem Zusammenhang mit den eingezahlten Beiträgen und der Dauer der Beitragszahlung. Die Sozialversicherung umfasst alle Spanier mit Wohnsitz in Spanien und alle Ausländer mit Wohnsitz oder rechtmäßigem Aufenthalt in Spanien, unabhängig von Geschlecht, Familienstand oder Beruf, sofern sie auf spanischem Hoheitsgebiet erwerbstätig sind und einer der folgenden Kategorien angehören:


  • Arbeitnehmer, die von anderen beschäftigt werden.

  • Selbständige oder Freiberufler.

  • Erwerbstätige Mitglieder von Berufsgenossenschaften.

  • Studierende.

  • Beamte, Zivil- oder Militärpersonal.


Das Sozialversicherungssystem in Spanien dient dazu, die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer zu regeln, wobei es Unterschiede für die einzelnen Gruppen von Arbeitnehmern gibt. Selbstständige sind dem RETA* beitragspflichtig und angestellte Arbeitnehmer dem allgemeinen System (Régimen General).


Im Jahr 2024 ist ein deutlicher Anstieg der Zahl der Selbständigen zu verzeichnen. Sie steigt um 41.746 Personen, die im RETA registriert sind.

Jeder Arbeitnehmer erhält eine Sozialversicherungsnummer (NUSS), die allen Mitgliedern der Seguridad Social neben der DNI/NIE dazu dient, sich bei den Belangen rund um die Sozialversicherung zu identifizieren. Diese Identifikationsnummer ist obligatorisch für alle Bürger, die Renten, Beihilfen oder Sozialversicherungsleistungen beziehen wollen. Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit wird die Sozialversicherungsnummer in die Zugehörigkeitsnummer (NAF) umgewandelt.


Im RETA wählen die Selbstständigen (mit Ausnahme der Selbstständigen in der Landwirtschaft, für die eine eigene Regelung gilt) ihre eigene Beitragsgbasis auf der Grundlage ihres tatsächlichen Einkommens und sind für die Zahlung ihrer monatlichen Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Im Gegensatz dazu wählt das Unternehmen im allgemeinen Sozialversicherungssystem die Beitragsgrundlage des Arbeitnehmers auf der Grundlage seines Gehalts und zahlt die entsprechenden Beiträge im Namen der Arbeitnehmer.


*RETA steht für Régimen Especial de Trabajadores Autónomos, das Sozialversicherungssystem für Selbstständige in Spanien. Es handelt sich um ein System, das die Tätigkeit von Selbstständigen regelt und schützt, die durch die Zahlung eines monatlichen Beitrags an die RETA Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen haben.



Welche Rechte haben Selbstständige?


Mit der RETA-Beitragszahlung haben Selbstständige Anspruch auf verschiedene Leistungen, die sich nach dem gezahlten Beitragssatz richten und sie in folgenden Situationen absichern sollen:


  • Bei Einstellung der Tätigkeit und Arbeitslosigkeit.

  • Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder Krankheitsurlaub.

  • Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit aufgrund von anatomischen oder funktionellen Einschränkungen. Diese Leistung ist wiederum unterteilt in:


    • Teilweise dauerhafte Arbeitsunfähigkeit,

    • Vollständige dauerhafte Arbeitsunfähigkeit,

    • Vollkommene dauernde Invalidität,

    • Schwere Behinderung,

    • Mutterschaft oder Vaterschaft, 16 Wochen für Mütter und 12 Wochen für Väter,

    • Ruhestand, abhängig von Zeit und Beitragsgrundlage.



Was müssen Selbstständige zahlen?


Bis vor einigen Jahren konnten Selbstständige in Spanien den monatlichen Beitrag des so genannten „Selbstständigenbeitrags“ frei wählen, der mit einer Mindestbeitragsgrundlage festgelegt war. Nach der letzten Reform in 2023 (Real Decreto-ley 13/2022, de 26 de julio) wird der Selbstständigenbeitrag nicht mehr auf diese Weise berechnet, sondern nach dem tatsächlichen Einkommen.


Die neue Regelung sieht 15 Beitragsstufen vor, in die sich jeder Selbstständige je nach seinem voraussichtlichen Einkommen einordnen muss. Während die ersten Stufen eine Senkung des Beitrags gegenüber der bisherigen Mindestgrundlage bedeuten, steigt er in den höheren Stufen an.


Die folgende Tabelle zeigt die Mindest- und Höchstbeiträge für jede Einkommensstufe für das Jahr 2025.

EINKÜNFTE

MINDESTBEITRAGSGRUNDLAGE

BEITRAG/MONAT

bis 670 Euro

653,59

200

zw. 670-900 Euro

718,95

220

zw. 900-1.166,70 Euro

849,67

260

zw. 1.166,70-1.300 Euro

950,98

291

zw. 1.300-1-500 Euro

960,78

294

zw. 1.500-1.700 Euro

960,78

294

zw. 1.700-1.850 Euro

1.143,79

350

zw. 1.850-2.030 Euro

1.209,15

370

zw. 2.030-2.330 Euro

1.274,51

390

zw. 2.330-2.760 Euro

1.356,21

415

zw. 2.760-3.190 Euro

1.437,91

440

zw. 3.190-3.620 Euro

1.519,61

465

zw. 3.620-4.050 Euro

1.601,31

490

zw. 4.050-6.000 Euro

1.732,03

530

6.000 Euro und mehr

1.928,10

590


Einige Selbstständige entscheiden sich, einen höheren Beitrag zu zahlen, um bessere Rentenansprüche zu erwerben, insbesondere für den Ruhestand, aber auch im Krankheitsfall, denn mit dem Mindestsatz haben sie oft keinen Anspruch auf Rente, Arbeitsausfall- oder Krankengeld.

Eine Neuerung für das Jahr 2025 ist die erstmalige Möglichkeit der Überprüfung des angegebenen tatsächlichen Einkommens durch die Seguridad Social. Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit für Selbständige, ihre Beiträge bis zu sechs Mal im Jahr an das tatsächliche Einkommen anzupassen, d.h. jeweils zum 1. März, Mai, Juli, September, November und Januar des Folgejahres zu erhöhen oder zu senken. Dies geschieht rückwirkend über die Einkommenssteuererklärung. Das bedeutet, dass der Selbständige Beiträge zurückzahlen oder nachfordern muss, wenn das endgültige Nettoeinkommen höher oder niedriger ist als das, was er in seiner Prognose für das Jahr angegeben hat.


Selbstständige unter 40 Jahren neigen dazu, den Mindestbeitragssatz zu zahlen, und sind häufig gezwungen, ihre selbstständige Tätigkeit mit einer abhängigen Beschäftigung zu kombinieren.

Anmerkung: Es gibt Ermäßigungen und Subventionen auf die Höhe der monatlich zu zahlenden Beiträge, die von verschiedenen Faktoren abhängen und auch von Region zu Region (Comunidades Autónomas) differieren können. Zu den Einflussfaktoren zählen unter anderem die Erstanmeldung, das Alter, das Geschlecht, eine Behinderung, die Art der Tätigkeit, eine Mehrfachbeschäftigung, auf die in diesem Beitrag nicht näher eingegangen wurde. Bei Interesse können Sie uns gerne dazu kontaktieren unter info@awantgarde.com.



Schaffen Selbstständige Arbeitsplätze?


In Spanien hat die Mehrheit der Selbständigen, d. h. etwa 80 %, keine Angestellten, während die restlichen 20,78 % Angestellte auf ihrer Lohnliste haben. Innerhalb dieser Gruppe beschäftigen 20 % mehr als fünf Beschäftigte, allerdings gibt es in mehr als 50 % der Fälle nur einen einzigen Beschäftigten.


Die Zahl der bei der Sozialversicherung gemeldeten mitarbeitenden Familienangehörigen beläuft sich auf fast 200.000 Personen, sodass die Selbständigen in Spanien insgesamt durchschnittlich rund 420.000 Arbeitsplätze schaffen, was 2 % der Gesamtzahl der Beschäftigten entspricht.



Was verdienen Selbstständige?


Denn jüngsten Daten zufolge erzielen fast 60 % der Selbstständigen in Spanien ein Einkommen unterhalb des monatlichen Mindestlohns (1.080 Euro im Jahr 2024, 1.134 Euro im Jahr 2025), was zum Teil auf die Sozialbeitragsstufen (15) zurückzuführen ist.


Eine detaillierte Betrachtung dieser Zahl offenbart eine noch beunruhigendere Situation: Etwa 1.500.000 Selbstständige erzielten ein monatliches Einkommen von weniger als 700 Euro. Etwa 340.000 Selbstständige erzielten ein monatliches Einkommen zwischen 700 und 900 Euro, während etwas mehr als 200.000 Selbstständige ein monatliches Einkommen zwischen 900 und 1.125 Euro angeben. Nur etwas mehr als 1.000.000 Selbstständige (von 3,4 Mio.) liegen mit dem Einkommen über dem Branchenmindestlohn (Salario Mínimo Interprofesional).


Selbstständige sind zwar nicht in der Pflicht, Einkommen zu generieren, dennoch unterliegen sie im Falle einer Registrierung im RETA der monatlichen Beitragspflicht zur Sozialversicherung.

Die am besten bezahlten Selbstständigen sind Web- und Anwendungsentwickler, Big-Data-Spezialisten und andere Experten aus dem IT-Bereich. Und es ist keine Überraschung, dass in anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Deutschland oder Großbritannien die üblichen Gehälter für Selbstständige höher sind als in Spanien.


Das durchschnittliche Bruttogehalt in Spanien im Jahr 2024 lag bei 1.981 Euro pro Monat (berechnet für 12 Zahlungen, üblich sind 14). Das so genannte Modalgehalt) liegt bei 18.500 Euro pro Jahr (etwa 1.280 Euro netto pro Monat).

Beispiel: In Spanien liegen die Jahresgehälter für angestellte Informatiker in den ersten Berufsjahren zwischen 18.000 und 28.000 Euro, je nach autonomer Region. Bei länger Berufserfahrung und höherer Ausbildung liegen die Gehälter zwischen 30.000 und 50.000 Euro pro Jahr. In Spanien besteht eine hohe Nachfrage nach diesem Berufsstand.


Ein selbstständiger Informatiker kann folgende Preise bei Unternehmen:

LEISTUNGSART

PREIS

Grundlegende Wartungsarbeiten

Desde 30 €/mes

Vollständige Wartung

Desde 50 €/mes

Premium-Wartung

Desde 70 €/mes

Gutschein-Stunden (von 5 bis 30 Stunden)

100 € - 700 €

Anfahrt/Abfahrt (zwischen 20 und 90 km)*

18 € - 45 €

Extra-Leistungen

15 € - 65 €

Die genannten Preise sind als Orientierungswerte zu verstehen, die auf nationaler Ebene ermittelt wurden. Es ist zu berücksichtigen, dass die Preise von Region zu Region variieren können. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den genannten Preisen normalerweise nicht enthalten und wird separat berechnet. *In einigen Fällen werden die Fahrtkosten in den Stundensatz integriert, wobei eine separate Berechnung bei einer bestimmten Entfernung möglich ist.



Welche Verpflichtungen haben Selbstständige?


Um seinen steuerlichen Verpflichtungen in Spanien nachkommen zu können, müssen alle Steuerzahler eine Steueridentifikationsnummer beantragen (bleibt ein Leben lang dieselbe). Für Personen mit spanischer Staatsangehörigkeit ist dies die Nummer ihres nationalen Identitätsdokuments, gefolgt vom Verifizierungscode (DNI), für Personen ohne spanische Staatsangehörigkeit ist es die Ausländeridentifikationsnummer (NIE) und für Unternehmen die NIF. Die Steuerzahler müssen ihre Steueridentifikationsnummer auf allen Selbstveranlagungen, Erklärungen, Mitteilungen oder Dokumenten angeben, die sie den Steuerbehörden vorlegen.


Die Einkommensteuer (IRPF) ist die wichtigste Steuer, die ein Selbständiger in Spanien zahlen muss.

Das Steuerjahr in Spanien entspricht dem Kalenderjahr von Januar bis Dezember. In diesem Sinne muss jeder Selbstständige vierteljährlich eine Steuererklärung abgeben. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Steuern im Januar, April, Juli und Oktober zu entrichten sind. Darüber hinaus müssen Selbstständige einmal im Jahr eine zusätzliche Einkommenssteuererklärung abgeben (zwischen Mai und Juni).


Für Selbstständige, die in Spanien tätig sind, besteht die Pflicht, verschiedene steuerliche Anmeldungen vorzunehmen. Diese sind im Einzelnen wie folgt aufgeteilt:


Vierteljährliche Anmeldungen


  • Formular 303 - Mehrwertsteuer (IVA), aktuell 21 %

  • Formular 130 - Einkommensteuer (IRPF), aktuell siehe Grafik*

  • Formular 131 - Selbstveranlagung der Einkommensteuer, wenn die Steuer unter Verwendung von Modulen gezahlt wird.

  • Formular 111 - Anmeldung der Abzüge aus Unterverträgen, die im Laufe des Quartals für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige vorgenommen wurden.

  • Formular 115 - Steuererklärung zur Selbstveranlagung, mit der die Einbehalte aus Vermietungen (Unternehmensräumlichkeiten) erklärt werden.


In Spanien variiert die Zusammensetzung der geltenden Einkommensteuersätze je nach autonomer Gemeinde (Bundesland). Für die Einkommensteuererklärung/Steuerperiode 2024/2025 gelten folgende Steuerklassen:

VERSTEUERNDES EINKOMMEN

EINKOMMENSSTEUERSATZ

Bis 12.450 Euro

19%

Von 12.450 bis 20.199 Euro

24%

Von 20.200 bis 35.199 Euro

30%

Von 35.200 bis 59.999 Euro

37%

Von 60.000 bis 299.999 Euro

45%

Mehr als 300.000 Euro

47%

* Für Selbstständige in Spanien gibt es zwei Methoden zur Berechnung des Beitragssatzes, der vierteljährlich an den Fiskus für die persönliche Einkommensteuer (IRPF) gezahlt wird. Die direkte Schätzung und die objektive Schätzung (Module). Je nachdem, für welches System sich bei der Anmeldung als Selbstständiger entschieden wurde, bestimmt die Art und Weise, in der die Einkommensteuererklärung abgeben werden muss.


Als Selbstständiger ist man von der Abgabe der vierteljährlichen Einkommensteuererklärung (Formular 130) befreit, wenn mehr als 70 % der Rechnungen Einbehalte (IRPF 15 %) enthalten.

Selbstständige, die bei der Steuer für Wirtschaftstätigkeiten (IAE) unter den Rubriken für berufliche Tätigkeiten zwei (professionelle Tätigkeiten) und drei (künstlerische Tätigkeiten) registriert sind, sind dazu verpflichtet, auf ihren Rechnungen IRPF anzugeben, sofern der Empfänger des Produkts oder der Dienstleistung ein Unternehmen oder ein anderer Selbständiger ist. Der aktuelle Steuersatz beträgt 15 % (für neue Selbstständige 7 %) und wird vom Rechnungsempfänger abgeführt (Rechnungsbetrag + (RB×0,21 Mwst)) - (RB x 0,15 IRPF) = Gesamtbetrag.



Jährliche Anmeldungen


  • Formular 390 - Zusammenfassung (Informativ) der vierteljährlichen MwSt-Erklärungen. Sie ist für alle Selbständigen obligatorisch, die zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres eine Mehrwertsteuererklärung abgegeben haben.

  • Formular 190 (informativ), das eingereicht werden muss, wenn in einem beliebigen Quartal das Formular 111 eingereicht wurde.

  • Formular 347 (informativ) - Meldung von Geschäften mit Dritten, um die Steuerbehörde über Transaktionen mit Kunden oder Lieferanten zu informieren, die im Laufe des Geschäftsjahres 3.005,06 Euro übersteigen.

  • Formular 100 - Einkommensteuer (IRPF). In diesem Dokument werden die jährlichen Einkünfte aus der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Selbstständigen zusammengestellt


In der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 heißt es deshalb: „Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold. Die Handelsflagge ist schwarz-weiß-rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke“

Im Jahr 2024 waren in Deutschland knapp 3,8 Millionen Menschen, einschließlich mithelfender Familienangehöriger, selbstständig, davon rund 50 % als Solo-Selbstständige (ohne Arbeitnehmer). Der Anteil an der Gesamterwerbsbevölkerung von rund 45,9 Millionen beträgt damit nur etwas mehr als 8 %. Unter den deutschen Selbstständigen gibt es etwa 800.000 Selbstständige mit Zuwanderungsgeschichte. Die Geschlechterverteilung ist mit 34 % Frauen und 66 % Männern unausgewogen.


Das Durchschnittsalter der Selbstständigen liegt bei 50 Jahren.

Die überwiegende Anzahl der Selbstständigen ist im Bereich "Übrige Wirtschaftsbereiche, Dienstleistungen" tätig, wo sie einen Anteil von 76,7 % ausmachen. Es folgt der Sektor "Produzierendes Gewerbe" mit einem Anteil von 17,6 %. Der Anteil der Selbstständigen in der "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" beträgt 5,7 %.


Grundsätzlich unterliegen in Deutschland alle Menschen der Sozialversicherungspflicht, wobei von dieser Pflicht insbesondere Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Studenten sowie Bezieher von Arbeitslosengeld I betroffen sind. Ausgenommen von der Sozialversicherungspflicht sind hingegen hauptberuflich Selbstständige (mit der Ausnahme von Selbstständigen, die einen Handwerks-, Landwirts- oder Künstlerberuf ausüben und sich nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit haben) sowie Beamte.


Zwar besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Kranken- und Pflegeversicherung, jedoch ist die Einzahlung in die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung nicht obligatorisch. Selbstständige haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig in die nicht verpflichtenden Sozialversicherungen einzuzahlen.


Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind abhängig von der Höhe des Einkommens und belaufen sich monatlich zwischen 400 und 900 Euro (bei besser verdienenden schon mal über 1.000 Euro). Selbstständige können jederzeit in die private Krankenkasse wechseln, jedoch dann nicht mehr in die gesetzliche KV zurück.

Die Höchstgrenze, auch Beitragsbemessungsgrenze genannt, von rund 5.500 Euro pro Monat wird dabei nicht überschritten. Der Nachweis niedrigerer Einkünfte ermöglicht es Selbstständigen, den Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse zu senken, wobei bestimmte Mindesteinkommensgrenzen nicht unterschritten werden dürfen. Für hauptberuflich Selbstständige gilt ein fiktives Mindesteinkommen von monatlich rund 1.250 Euro und der Beitrag kann auf 266 Euro gesenkt werden.


Der Beitrag für eine private Krankenversicherung bemisst sich nach dem persönlichen Gesundheitsrisiko, insbesondere aber nach dem Alter des Versicherten. Für Ausländer, die nach Deutschland kommen und hier als Selbstständige arbeiten, besteht in der Regel die Pflicht, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Wer zuvor in einem EU-Land gesetzlich versichert war, kann auch in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung wählen.


Die monatlichen Beiträge für eine private Krankenversicherung belaufen sich auf einen Betrag zwischen 350 und 900 Euro.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nur für bestimmte Selbstständige eine Pflichtversicherung. Dazu zählen: Handwerker und Hausgewerbetreibende, Hebammen und Entbindungspfleger, Künstler und Publizisten, Lehrer und Erzieher, Krankenpfleger und

Seelotsen und Küstenschiffer. Wer eine private Krankenversicherung abschliesst hat gleichzeitig eine private Pflegeversicherung. Die Kosten belaufen sich auf etwa 4,2 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. 


Für Selbstständige, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen, besteht die Möglichkeit, diese Pflicht zu beantragen. Dies kann innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Gründung erfolgen und gilt für die gesamte Dauer der Selbstständigkeit. Ein Vorteil dieser Option ist der Anspruch auf staatlich geförderte Vorsorgeformen, wie die #Riester-Rente. Alternativ kann eine freiwillige Rentenversicherung abgeschlossen werden.


Der reguläre Beitrag für Selbstständige beträgt derzeit monatlich 696,57 Euro in den alten und 644,49 Euro in den neuen Bundesländern.

Anmerkung: Für einige selbstständige Berufsgruppen ist es auch Pflicht eine Unfallversicherung, Berufshaft­pflichtversicherung und Vermögensschadenhaft­pflichtversicherung abzuschliessen. Um Arbeitslosengeld während der selbstständigen Tätigkeit zu erhalten, müssen Selbstständige sich arbeitslos melden und dürfen nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten.


Die Rentenversicherungsnummer (RVNR) stellt eine zwölfstellige Zahl dar, die ein Leben lang Gültigkeit besitzt und auch als Sozialversicherungsnummer oder SV-Nummer bezeichnet wird. In Deutschland geborene Babys erhalten diese Nummer seit 2005 mit der Geburt. Andere Personen erhalten die Nummer bei Aufnahme ihres ersten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses oder durch das Jobcenter bei einer gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet werden.


Was verdienen Selbstständige in Deutschland?


  • 25 % der Selbstständigen verdienen mehr als 2.900 Euro netto im Monat.

  • Ein Einkommen von mehr als 4.500 Euro erzielt etwa jeder 10. Selbstständige.

  • Ungefähr 1 Mio. Selbstständige, verdienen weniger als den gesetzlichen Mindestlohn (2.151 Euro/Monat Stand 2024).


Selbstständige unterliegen nicht der Regelung des Mindestlohns.

Um beim Beispiel des Informartiker zu bleiben. In Deutschland erzielen Beschäftigte im Bereich Informatik durchschnittlich ein Jahreseinkommen von 53.000 Euro. Dies entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von 4.417 Euro. Das Gehalt für Fachkräfte mit Berufserfahrung liegen zwischen 42.000 Euro und 80.000 Euro.


Welche Steuern in Deutschland


In Deutschland sind die wichtigsten anmeldepflichtigen Steuerarten für Selbstständige, die Einkommens- und die Umsatzsteuer. Wenn Selbstständige ein Gewerbe betreiben, so fällt zusätzlich die Gewerbesteuer an.


Die Umsatzsteuer beträgt je nach Ware oder Dienstleistung entweder 19 Prozent oder 7 Prozent beim reduzierten Steuersatz. Die Höhe der Einkommensteuer für Selbstständige richtet sich nach deren Jahresumsatz beziehungsweise der Berufssparte. Der aktuelle Steuersatz liegt zwischen 14 und 42 Prozent.


Der Grundfreibetrag, der die steuerliche Freigrenze bezeichnet, beläuft sich ab dem Jahr 2025 auf 12.084 Euro für Alleinstehende und 24.168 Euro für verheiratete Paare. Für Jahreseinkommen, die bis zu diesen Grenzen liegen, wird keine Einkommensteuer erhoben.

Die Abgabe der vierteljährlichen Steueranmeldungen erfolgen im März, Juni, September und Dezember. Des Weiteren kann je nach Einkommensgrenze der Solidaritätszuschlag hinzukommen.


Anmerkung: Im Jahr 2023 waren in der Europäischen Union rund 28 Millionen Selbstständige tätig. Dies entspricht einem Anteil von etwa 13 Prozent der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung der EU-27, die sich auf rund 209,6 Millionen beläuft. Die höchste Anzahl an Selbstständigen wurde in Griechenland mit 34 Prozent und in Italien mit etwas mehr als 23 Prozent verzeichnet. Deutschland liegt am unteren Rand und Spanien im oberen Bereich. Das Durchschnittsalter für Selbstständige in der Europäischen Union liegt zwischen 35 und 49 Jahren.


Laut einer Umfrage von malt aus dem Jahr 2023 sind die Selbstständigen in der EU recht optimistisch, was ihre langfristige Zukunft als Selbstständige angeht, allerdings gibt es einige Unterschiede: In Spanien ist die Zuversicht geringer, in Deutschland höher.


Die folgende Grafik zeigt wie optimistisch Selbstständige in der EU ihre Zukunft sehen.

Die Grafik zeigt den Anteil der Selbstständigen, die sich zuversichtlich über ihre langfristige Zukunft als Selbstständige zeigen.
Die Grafik zeigt den Anteil der Selbstständigen, die sich zuversichtlich über ihre langfristige Zukunft als Selbstständige zeigen.

Fazit und Schlussworte


Es ist evident, dass Selbstständige in der Regel über eine größere berufliche Autonomie verfügen als abhängig Beschäftigte. Demgegenüber sind sie jedoch höheren Einkommensrisiken ausgesetzt gerade in Zeiten wirtschaftlicher Turbulenzen und das in jedem Land. Sie müssen hart arbeiten, um sich ein Leben als "Selbstständige" überhaupt leisten zu können.


Im Vergleich mit Deutschland zeigt sich, dass Selbstständige in Deutschland bessere Einkommensperspektiven haben. Dies ist zum einen auf die bessere wirtschaftliche Ausgangslage in Deutschland zurückzuführen - Ein Indikator hierfür ist der Mindestlohn, der in Spanien nur 1.134 Euro und in Deutschland 2.151 Euro beträgt. Zum anderen bieten die Beitrags- und Gebührensysteme der Sozialversicherung in Deutschland eine höhere Flexibilität und es bestehen mehr Steuervorteile, wie etwa der Grundfreibetrag. In Spanien werden bei der Steuer- und Abgabenbelastung nicht berücksichtigt, ob es tatsächliche Einnahmen gibt, was den Druck noch erhöht. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die bessere Verfügbarkeit von Unterstützungsleistungen, wie etwa Gründungs- und Überbrückungskredite, die in Spanien nicht oder nur kaum zugänglich sind. In beiden Ländern sind die bürokratischen Hürden hoch und es herrscht eine ausgeprägte (oft unverständliche) Komplexität in den jeweiligen Regelwerken.


Die nachfolgende Tabelle fasst die Unterschiede zwischen Spanien und Deutschland zusammen.


SPANIEN

DEUTSCHLAND

Sozialversicherungssystem

Zentral

Dezentral

Durchschnittl. Einkommen

1.400 Euro / Monat

2.400 Euro / Monat

Einkommenssteuersatz

19-47 %

14-42 % (45 %)

Umsatzsteuer

21 %

19 %

Steuerliche Freibeträge

Nein

Ja

Solidaritätszuschlag

Nein*

ab 18.131 Euro / Jahr

Gewerbeanmeldung

Nein

Ja

Unterstützung wie Überbrückungskredite, Neustarthilfen und Fördermittel.

Eher nicht

Ja

*Allerdings hat die Linkspartei Sumar einen Vorschlag ausgearbeitet, der im Arbeitsausschuss diskutiert werden soll und darauf abzielt, die sogenannte "Solidaritätsquote" auch auf Selbstständige anzuwenden.


Wenn es ein Land gibt, in dem die Selbständigkeit ein besonderes Gewicht auf dem Arbeitsmarkt hat, dann ist es Spanien, denn die Selbstständigen machen rund 16 % der sozialversicherten Arbeitnehmer (DE 8%) und 25 % der gesamt Beschäftigten aus. Damit ist Spanien das drittgrößte Land in Europa, was den Anteil der Selbstständigen am Gesamtmarkt angeht, nur übertroffen von Italien und Portugal. In Spanien wird seit vielen Jahren über einkommensabhängige Sozialversicherungsbeiträge gesprochen. Jedoch fällt es der Regierung schwer, Änderungen vorzunehmen, da die Autónomos einen großen wirtschaftlichen Einfluss haben, ihr Anteil macht zwischen 15 und 18 % des BIP aus.


Zusammenfassend lässt sich vielleicht schon sagen, dass Selbstständige in Spanien zu Recht die Auffassung vertreten, dass sie eine Benachteiligung erfahren.


Für die Erstellung dieses Beitrags wurden verschiedene Quellen herangezogen, darunter INE, Eurostat, Destatis, Statista, BpB, DRV und epdata.



Seien Sie gespannt auf weitere Unterschiede zwischen SPANIEN und DEUTSCHLAND. Sollten Sie Anregungen zu interessanten Themen oder Fragen haben, so zögern Sie bitte nicht, uns eine E-Mail an info@awantgarde.com zu senden.


Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Beitrag die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Comentarios


Ya no es posible comentar esta entrada. Contacta al propietario del sitio para obtener más información.
bottom of page