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Aus der Reihe UNTERSCHIEDE zwischen SPANIEN und DEUTSCHLAND

Neben den kulturellen und sprachlichen Unterschieden gibt es natürlich noch andere - die aber oft in allgemeinen Kenntnissen untergehen – die wir aber mit unseren Beiträgen gerne aufzeigen wollen.


Die Selbstständigkeit

Das Thema Selbstständigkeit ist in Spanien ein heiß diskutiertes Thema, denn viele der autónomos sind der Meinung, dass sie mehr als andere Selbstständige wie zum Beispiel in Deutschland (EU) zahlen müssen. Ist dem wirklich so?


Wie viele Selbstständige gibt es in Spanien


In Spanien gibt es etwas mehr als 3 Millionen Selbstständige (autónomos). Diese Gruppe zeichnet sich durch ihre Heterogenität, denn obwohl sie alle in dasselbe Sozialversicherungssystem, das Sondersystem für Selbstständige (RETA), einbezogen sind, gibt es erhebliche Unterschiede in der Art und Weise, wie ihre Tätigkeit, Besteuerung und Beiträge funktionieren.


* RETA: System zur Verwaltung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige in Spanien.


Das bedeutet, dass die Verwaltung sie zwar in ein und dasselbe Regime (RETA) einbezieht, sie aber in verschiedene Untergruppen aufteilt:


Freiberufler oder Selbstständige I selbstständig Erwerbstätige I Unternehmensselbstständige I wirtschaftlich abhängige Selbstständige I Selbstständige in der Landwirtschaft.


Wenn wir uns nur auf die Zahl der “Selbstständigen im eigentlichen Sinne” in Spanien beziehen, dann ist die Anzahl jedoch geringer, denn diese liegt bei knapp 2 Millionen. Der Begriff Selbstständige im eigentlichen Sinne bezieht sich auf Selbstständige, die nicht zu "Handelsgesellschaften, Genossenschaften oder anderen juristischen Personen" gehören. Ausgeschlossen sind auch diejenigen die "als mitarbeitende Familienangehörige (abhängige Selbstständige) und als Teil einer besonderen Gruppe von Arbeitnehmern registriert sind.


Ein Trabajador autónomo (DE: Selbstständige mit abhängig Beschäftigten) ist jemand, der ein kleines Gewerbe in seinem eigenen Namen betreibt und leitet. Ihm ist es gesetzlich erlaubt, unter seinem eigenen Namen Mitarbeiter zu beschäftigen. Es gibt verschiedene Kategorien von Selbstständigen: wie zum Beispiel Taxifahrer, Händler oder Baufachleute, Künstler und Sportler.


Ein Freelance o profesional autónomo (DE: Selbstständige/r oder Freiberufler), die in der IAE (Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten) enthalten sind, wie z. B. Architekten, Psychologen, Ärzte, Tierärzte, Designer, Programmierer und Übersetzer. Sie haben in der Regel keine Angestellten und werden als selbstständige Freiberufler bezeichnet.


Alle Selbstständige und Freiberufler zahlen in dasselbe Sozialversicherungssystem (RETA) ein.

In Deutschland gibt es ca. 4 Mio. Selbstständige. Rund 1,46 Millionen davon sind Soloselbstständige. Unterschieden wird zwischen selbstständig, FreiberuflerIn oder Gewerbetreibende. Freiberufler unterliegen nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt, wobei letztendlich das Finanzamt entscheidet, ob die Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist. Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer.


Der Anteil an Selbstständigen in Spanien im Vergleich zur gesamten arbeitenden Bevölkerung (rund 23 Mio.) liegt 2021 bei ca. 17,3 Prozent. Damit zählt Spanien zu den Ländern mit dem größten Anteil an Selbstständigen in ganz Europa.


In Deutschland liegt der Anteil an Selbstständigen bei circa 10 Prozent im Verhältnis zur gesamten arbeitenden Bevölkerung (ca. 44 Mio.). In der EU-27 liegt der Anteil an Selbstständigen bei circa 10 Prozent zur gesamten arbeitenden Bevölkerung (rund 205,9 Millionen).


Den überwiegenden Anteil an den Selbstständigen in Spanien machen noch immer die Männer mit 64,2 % aus. Der Frauenanteil liegt bei 35,8 %.


Grafik: Prozentualer Anteil selbstständige Männer und Frauen in Spanien

Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft Spanien


In Deutschland liegt der Anteil bei rund 67 % männlich und 33 % weiblich.


In welchen Branchen arbeiten die Selbstständigen in Spanien


Betrachtet man die statistischen Daten, so zeigen diese, dass die Mehrheit der Selbstständigen im Dienstleistungssektor (73,2 %) tätig ist und dass die Industrie der Sektor ist, in dem die wenigsten Selbstständigen arbeiten (4,4 %). Diese Aufteilung der Beschäftigung nach Sektoren ist seit Jahren so gut wie unverändert.

Grafik: Aufschlüsselung der Tätigkeit nach Sektoren in Spanien


In Deutschland ist der größte Teil der Selbstständigen in freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen tätig, gefolgt vom zweitgrößten Sektor, dem Handel einschließlich der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und dem Baugewerbe.


Welche Zahlungen müssen Selbstständige in Spanien leisten


Grundsätzlich müssen Selbstständige in Spanien Einkommensteuer (IRPF) und Mehrwertsteuer (IVA) zahlen. Das ist nicht anders als in Deutschland. Jedoch haben die Spanier noch zusätzliche Verpflichtungen, wie z. B. die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Seguridad Social/RETA). Schauen wir uns das im Detail an.


Alle in Spanien arbeitenden Arbeitnehmer zahlen ihre Steuern an die Steuerbehörden und entrichten Sozialversicherungsbeiträge (Seguridad Social) für ihr Arbeitsleben. Selbstständige (Unternehmer, Freiberufler, Freelancer) tun dies nicht. Sie arbeiten für niemanden, sondern sind selbstständig und müssen ihre Beiträge (Sozialversicherung) in ihr eigenes System, das RETA einzahlen.


Zu diesem Zweck erhält jeder Bürger eine Sozialversicherungsnummer (NUSS), die diesen identifiziert in seinen Beziehungen zur Sozialversicherung. Diese Identifikationsnummer ist für jeden Bürger obligatorisch, der Renten, Beihilfen oder Sozialversicherungsleistungen bezieht. Auch um einen Antrag auf Aufnahme in das staatliche Gesundheitssystem stellen zu können, ist diese Nummer ebenfalls unerlässlich. Diese Sozialversicherungsnummer wird in die Zugehörigkeitsnummer (NAF) umgewandelt, wenn der Bürger eine selbstständige Tätigkeit (Selbstständigkeit) aufnimmt.


Einmal bei der RETA registriert, müssen die Autónomos einen monatlichen Grundbeitrag entrichten, der aktuell (seit Juni 2021) mindestens 289 Euro beträgt. Dieser Beitrag ist nicht abhängig vom Einkommen und wird selber festgelegt. Je nach Höhe des selbst festgelegten Beitrages kann dadurch die Renten- und die Arbeitslosenversicherung des Selbstständigen abgedeckt werden.


Im Jahr 2021 liegt die Mindestbemessungsgrundlage* in Spanien bei 944,40 Euro pro Monat und die Höchstbeitragsgrundlage* bei 4.070,10 Euro pro Monat. Es gibt jedoch Besonderheiten wie zum Beispiel die Altersbegrenzung, das heißt Selbstständige unter oder über einem bestimmten Alter fallen nicht in diese Bemessengrundlage, so wie auch Selbstständige, die im ambulanten Verkauf tätig sind oder Selbstständige, die mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt haben.

Grafik: Mindest- und Höchstbeitragssätze für Selbstständige in Spanien


Leistungen wie Arbeitsunfälle und allgemeine Krankheiten, Ruhestand, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit...... sollen durch die Beitragszahlungen abgedeckt sein. Seit Kurzem soll auch die Einstellung der Erwerbstätigkeit, die der Arbeitslosigkeit gleichzusetzen ist, mit inbegriffen sein.


In Deutschland können Selbstständige freiwillig eine Arbeitslosen-versicherung abschliessen. Der Beitragssatz lag in 2020 bei 2,4 Prozent vom Durchschnittsentgelt (Westdeutschland 3.185 Euro und Ostdeutschland 3.010 Euro) in der gesetzlichen Rentenversicherung, wobei das tatsächliche, individuelle Einkommen keine Rolle spielt.


Schon vor Ausbruch der Corona-Pandemie hatten die Selbstständigen in Spanien Mühe, ihre geschäftlichen Aktivitäten zu erhalten und über die Runden zu kommen. Mehr als eine Million Selbstständige - insgesamt 1.044.000 - erzielen ein Nettoeinkommen unterhalb des Mindestlohns*, indem sie weniger als 12.000 Euro pro Jahr verdienen, so die Daten aus dem Jahr 2018 der spanischen Steuerbehörde (AEAT). Diese Zahl entspricht einem Drittel der Mitglieder der Sonderregelung für Selbstständige (RETA).


In Deutschland sind es ungefähr 1 Mio. Selbstständige (also etwa jede/r Vierte), die weniger als den gesetzlichen Mindestlohn* verdienen.


Da es in Spanien unerheblich ist, ob der oder die Selbstständige Einkommensverluste hat wie zum Beispiel durch die verschlechterte wirtschaftliche Situation, zahlen mehr als 80 % der Selbstständigen “nur” den monatlichen Mindestbeitrag, das heißt den niedrigsten Satz von 289 Euro.


Es gibt einige Nachlässe oder Subventionen auf die Höhe der Beiträge, die von bestimmten Faktoren abhängen, wie z. B. Erstanmeldung, Alter, Geschlecht, Behinderung, Art der Tätigkeit, Mehrfachbeschäftigung usw.


In Deutschland müssen Selbstständige keine Sozialversicherungsbeiträge abführen (Renten- und Arbeitslosenversicherung), es sei denn, es geschieht auf freiwilliger Basis, sondern nur eine Krankenversicherung mit einem monatlichen Mindestbetrag von 186,98 Euro ist Pflicht. Vorteil: Der Beitrag ist abhängig vom Einkommen, das heißt wer unter die Einkommensgrenze fällt bekommt Ermäßigungen bei den Beitragszahlungen.


Beitragssätze (inkl. Ermäßigungen) für Spanien nachzulesen unter Sozial Versicherung

Beitragssätze für Deutschland nachzulesen unter Krankenkassenbeitrag Selbstständige


* Die Beiträgssätze sind an den gesetzlichen Mindestlohn (Spanisch: SMI) gekoppelt. Dieser wird in Spanien ab Oktober 2021 um 15 Euro auf 965 Euro pro Monat (14 Jahreszahlungen) erhöht. Der Mindestlohn in Deutschland ist seit Juni 2021 auf 1.585 € pro Monat festgelegt, wobei 12 Jahreszahlungen berücksichtigt werden, was in den meisten Ländern die übliche Aufteilung des Jahresgehalts ist.


Welche steuerlichen Verpflichtungen ergeben sich in der spanischen Selbstständigkeit


Um seinen steuerlichen Verpflichtungen in Spanien nachkommen zu können, müssen alle Steuerzahler eine Steueridentifikationsnummer beantragen (bleibt ein Leben lang dieselbe). Für Personen mit spanischer Staatsangehörigkeit ist dies die Nummer ihres nationalen Identitätsdokuments, gefolgt vom Verifizierungscode (DNI), und für Personen ohne spanische Staatsangehörigkeit ist es die Ausländeridentifikationsnummer (NIE). Die Steuerzahler müssen ihre Steueridentifikationsnummer auf allen Selbstveranlagungen, Erklärungen, Mitteilungen oder Dokumenten angeben, die sie den Steuerbehörden vorlegen.


Das Steuerjahr in Spanien entspricht dem Kalenderjahr von Januar bis Dezember. In diesem Sinne muss jeder Selbstständige vierteljährlich eine Steuererklärung abgeben, und zwar alle 3 Monate. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Steuern im Januar, April, Juli und Oktober zu entrichten sind. Darüber hinaus müssen Selbstständige einmal im Jahr eine zusätzliche Einkommenssteuererklärung abgeben (zwischen Mai und Juni).


Aber was genau muss von Selbstständigen in Spanien deklariert werden?


Als Selbstständiger in Spanien müssen verschiedene Anmeldungen vorgenommen werden. Im Einzelnen teilen sich diese auf in


vierteljährliche Anmeldungen

  • Formular 303 - Mehrwertsteuer (IVA), aktuell 21 %

  • Formular 130 - Einkommensteuer (IRPF), aktuell 20 %*

  • Formular 131 - Selbstveranlagung der Einkommensteuer, wenn die Steuer unter Verwendung von Modulen gezahlt wird.

  • Formular 111 - Anmeldung der Abzüge aus Unterverträgen, die im Laufe des Quartals für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige vorgenommen wurden.

  • Formular 115 - Steuererklärung zur Selbstveranlagung, mit der die Einbehalte aus Vermietungen (Unternehmensräumlichkeiten) erklärt werden.

* Für Selbstständige in Spanien gibt es zwei Methoden zur Berechnung des Beitragssatzes, der vierteljährlich an den Fiskus für die persönliche Einkommensteuer (IRPF) gezahlt wird. Die direkte Schätzung und die objektive Schätzung (Module). Je nachdem, für welches System sich bei der Anmeldung als Selbstständiger entschieden wurde, bestimmt die Art und Weise, in der die Einkommensteuererklärung abgeben werden muss.


jährliche Anmeldungen

  • Formular 390 - Zusammenfassung (Informativ) der vierteljährlichen MwSt-Erklärungen. Sie ist für alle Selbständigen obligatorisch, die zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres eine Mehrwertsteuererklärung abgegeben haben.

  • Formular 190 (informativ), das eingereicht werden muss, wenn in einem beliebigen Quartal das Formular 111 eingereicht wurde.

  • Formular 347 (informativ) - Meldung von Geschäften mit Dritten, um die Steuerbehörde über Transaktionen mit Kunden oder Lieferanten zu informieren, die im Laufe des Geschäftsjahres 3.005,06 Euro übersteigen.

  • Formular 100 - Einkommensteuer (IRPF). In diesem Dokument werden die jährlichen Einkünfte aus der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Selbstständigen zusammengestellt.


Die Einkommensteuer (IRPF) ist die wichtigste Steuer, die ein Selbstständiger in

Spanien zu zahlen hat.


Jeder Selbstständige muss vierteljährlich die erzielten Einkünfte berechnen und alle durch seine Tätigkeit entstandenen Ausgaben abziehen (Formular 130). Auf diesen Nettobetrag werden 20 % gezahlt. Und unabhängig davon, wie viel Einkommen erzielt wird oder in welcher Branche oder welchem Beruf der Selbstständige tätig ist, müssen diese pauschalen 20 % (Abschlagszahlung) in jedem Fall gezahlt werden.


Wenn bei der vierteljährlichen Steuererklärung mehr gezahlt wurde, als gezahlt werden müsste (d. h. wenn der tatsächliche Steuersatz weniger als 20 % betrug), erhält man eine Rückerstattung durch die jährliche Steuererklärung (Formular 100).


In Deutschland sind die wichtigsten anmeldepflichtigen Steuerarten für Selbstständige, die Einkommens- und die Umsatzsteuer (19 oder 7 %). Wenn Unternehmer ein Gewerbe betreiben, so fällt zusätzlich die Gewerbesteuer an. Die Höhe der Einkommensteuer für Selbstständige richtet sich nach deren Jahresumsatz beziehungsweise die Berufssparte. Die Abgabe der vierteljährlichen Steueranmeldungen erfolgen im März, Juni, September und Dezember. Des Weiteren kann je nach Einkommensgrenze der Solidaritätszuschlag hinzukommen.


Um die Frage beantworten zu können, ob die spanischen Selbstständigen wirklich mehr zahlen als Selbstständige in anderen Ländern wie Deutschland, müssen viele Punkte berücksichtigt werden. Zum Beispiel, dass die Sozialsysteme in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich finanziert werden. Auf der einen Seite kennen wir Systeme, die weitgehend über Steuern finanziert werden, und auf der anderen Seite Systeme, die auf der Beitragsfinanzierung beruhen.


In der nachstehenden Grafik sehen wir einige Beispiele von EU-Staaten, wie dort die Finanzierung der Sozialleistungen abgedeckt wird. So weist zum Beispiel Dänemark einen Steueranteil bei der Finanzierung der Sozialleistungen von nahezu 76 Prozent auf, Deutschland (als klassischer Sozialversicherungsstaat) finanziert die Sozialleistungen zu rund 65 Prozent über Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber. In Spanien stützt sich die Finanzierung auf ein gemischtes System aus Beiträgen der Versicherten, staatlichen Beiträgen, Steuern und sonstigen Einnahmen.

Grafik: Finanzierung der Sozialleistungen nach Arten in EU-Staaten

Quelle: Eurostat


Um einen besseren Überblick zu erhalten, ist es daher gut, die Abgabenquoten in der EU insgesamt zu vergleichen, also Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zusammengefasst.

Grafik: Abgabenquoten (Steuern und Sozialabgaben) EU

Quelle: Eurostat


Setzt man nun die Höhe des gesamten Steuer- und Abgabenaufkommens ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt*, errechnet sich die Steuer- und Abgabenquote, die sich wiederum zur Gesamtabgabenquote addiert. Zum Beispiel hatte Frankreich im Jahre 2018 mit 46,1 % die höchste Gesamtsteuerquote in der EU, gefolgt von Dänemark (44,9 %), Belgien (44,8 %) und Schweden (43,9 %). Im Gegensatz dazu hatten Estland (33,2 %), das Vereinigte Königreich (33,5 %), Spanien (34,4 %) und Polen (35,0 %) relativ niedrige Steuersätze. Deutschland liegt mit 38,2 % im unteren Mittelfeld.


*In Deutschland betrug das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2020 3.436 Mrd.€. In Spanien betrug as Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2020 1.245 Mrd.€.


Unterteilt man nun die Abgaben in Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, so ergeben sich in den EU-Mitgliedstaaten (2018) unterschiedliche Anteile. Die höchsten Abgabenquoten finden sich in Dänemark (44,8 %), Schweden (34,3 %), Belgien (31,4 %) und Frankreich (30,0 %), denselben Ländern, in denen auch die Gesamtabgabenquoten am höchsten sind.


Bei den Sozialversicherungsbeiträgen dominieren Frankreich (16,1%), Deutschland (14,4%), die Niederlande (14,0%), Belgien (13,5%) sowie Italien und Polen (jeweils 13,1%). Auch in den anderen ausgewählten Ländern liegt der Sozialversicherungsbeitragssatz bei mindestens 10 %, nur in Dänemark, Großbritannien und Schweden spielt er keine oder nur eine untergeordnete Rolle.


Besonders erwähneswert ist, dass Spanien, Estland und Polen eine niedrige Gesamtabgabenquote aufweisen, zumal die Steuerabgabenquote in diesen Ländern mit jeweils unter 23 % relativ niedrig ist.


An dieser Stelle kann allerdings nicht berücksichtigt werden, wie die nationalen Steuersysteme im Einzelnen ausgestaltet sind, welchen Tarifverlauf sie aufweisen und welche Verteilungswirkungen von ihnen ausgehen. Das Gleiche gilt für die Abweichungen innerhalb der Beitragsfinanzierung.


Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Selbstständigkeit zusammengefasst

  • In Spanien gibt es keine Gewerbeanmeldung wie in Deutschland.

  • In Spanien sind die Beitragssätze (Sozialversicherung und Steuer) nicht Einkommensabhängig wie in Deutschland.

  • In Spanien müssen Selbstständige keinen Solidaritätszuschlag zahlen.

  • In Deutschland scheint es, dass es für Selbstständige, ob von staatlicher oder privater Einrichtung, mehr wirtschaftliche Unterstützung wie Überbrückungskredite, Neustarthilfen (Corona) und Fördermittel gibt.

  • Alle Selbständigen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Angelegenheiten bei der Sozialversicherung (Spanien) und der Steuererklärung (Spanien und Deutschland) in elektronischer Form zu übermitteln.

  • Der Anteil männlicher Selbstständige macht in beiden Ländern mehr als 60 % der gesamten Anzahl an Selbstständigen aus.

  • In beiden Ländern arbeiten die meisten Selbstständigen im Dienstleistungssektor.


FAZIT


Klar ist, Selbstständige verfügen in der Regel über mehr berufliche Autonomie als abhängig Beschäftigte, sind jedoch höheren Einkommensrisiken, egal in welchem Land, ausgesetzt, und sie müssen hart arbeiten (kein 9-to-5-Job), um sich ein Leben als "Selbstständige" überhaupt leisten zu können.


Wenn dann noch wie in Spanien hinzukommt, das bei der Steuer- und Abgabenbelastung nicht berücksichtigt wird, ob es tatsächliche Einnahmen gibt, dann erhöht sich der Druck enorm.


In Spanien wird seit mindestens einem Jahrzehnt über einkommensabhängige Sozialversicherungsbeiträge gesprochen. Die von der Regierung aktuell vorgeschlagene Reform der Sonderregelung für Selbstständige könnte der Gruppe mit geringem Einkommen zugutekommen, aber die Definition des Begriffs "Nettoeinkommen" muss noch präzisiert werden. Es fällt der Regierung jedoch schwer, Änderungen vorzunehmen, da die Autónomos einen großen wirtschaftlichen Einfluss haben, ihr Anteil macht zwischen 15 und 18 % des BIP aus.


Zwar gehört Spanien zu den Ländern mit der niedrigsten Steuerlast in der Eurozone, aber sein Steueraufwand gehört mit zu den höchsten. Demnach kann man vielleicht schon sagen, dass die spanischen Selbstständigen mehr zahlen als in anderen europäischen Ländern, denn es ist ein ungerechtes Beitragssystem für Selbstständige zudem noch hinzukommt, dass

  • die höchste Inflation (IPC) seit 10 Jahren bis ca. 5 % herrscht.

  • 7 Milliarden Euro an versprochenen staatlichen Hilfen (Covid-19) wohl 90 % der Selbstständigen nie erreicht haben.

  • Es auch sonst kaum Unterstützung für die Selbstständigen (Überbrückungshilfen etc.) wie z. B. in Deutschland gibt.

Anmerkung des Autors: Es ist festzustellen, dass es sehr schwierig ist, aktuelle Daten (2021 oder wenigsten 2020) zu diesem Thema zu erhalten. Noch etwas ist aufgefallen und zwar, dass die Daten zwischen den einzelnen statistischen Datenanbietern (wie desatis, bpb, INE etc.), ob auf spanischer oder deutscher Seite, oft keine Übereinstimmung der Angaben haben.



Sollten Sie Anregungen zu interessanten Themen haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht an info@awantgarde.com

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